ab 3.April keine Einschränkungen mehr :-)

 

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und freiwillige Hygienekonzepte, bleiben weiterhin empfohlen, aber sind nicht mehr verpflichtend.

 

In dieser Pressemitteilung kannst Du genanntes nachlesen:  Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. März 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

 

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-maerz-2022/